GenoAss UG · Versicherungsberatung für Genossenschaften
Versicherungsberatung für Genossenschaften

Alles aus einer Hand.
Für eure Genossenschaft.

Analyse. Beratung. Betreuung. Wir begleiten Genossenschaften von der ersten Frage bis zur dauerhaft sicheren Aufstellung – unabhängig, persönlich, mit echtem Sachverstand.

Zugelassener Makler §34d GewO
Unabhängig & objektiv beraten
Spezialisiert auf Genossenschaften
Persönliche Betreuung, kein Call-Center
Unser Ansatz

Wir denken zuerst.
Dann empfehlen wir.

Kein Produktverkauf von der Stange. Wir verstehen eure Genossenschaft, analysieren den Ist-Stand und entwickeln ein stimmiges Gesamtkonzept – das funktioniert, weil wir unabhängig sind.

1
Zuhören & VerstehenWir nehmen uns Zeit. Bevor wir etwas empfehlen, verstehen wir eure Struktur, Risiken und Ziele.
2
Analyse & KonzeptBedarfsgerechte Analyse des Versicherungsstands – mit konkreten Handlungsempfehlungen.
3
Umsetzung & BetreuungWir setzen um, begleiten und bleiben ansprechbar – auch langfristig nach Vertragsabschluss.

Keine versteckten Interessen

Als unabhängiger Makler sind wir eurer Genossenschaft verpflichtet – nicht dem Produktregal eines Versicherers.

Spezialisierung zahlt sich aus

Genossenschaften haben eigene Rechtsformen, Haftungsstrukturen und Bedürfnisse. Wir kennen sie.

Dauerhafte Begleitung

Wir begleiten euch langfristig – bei Änderungen, Schadensfällen, neuen Risiken und Optimierungsbedarf.

Marktvergleich inklusive

Wir vergleichen alle relevanten Anbieter und verhandeln – ihr bekommt das beste Ergebnis, nicht das erstbeste.

Leistungsbereiche

Was wir für euch absichern

Von der Organhaftung bis zur betrieblichen Rente – wir decken alle Bereiche ab, die für Genossenschaften relevant sind.

Haftpflicht & D&O

Vorstand und Aufsichtsrat haften persönlich. Wir schützen das Privatvermögen eurer Organe mit der richtigen D&O-Deckung – passend zu eurer Bilanzsumme und Struktur.

Krankenversicherung

PKV, betriebliche Krankenversicherung, Krankentagegeld – wir beraten unabhängig und finden die Lösung, die gesundheitlich wie finanziell optimal passt.

Gebäude & Sachwerte

Immobilien, Inventar, technische Anlagen – wir analysieren, was absicherungswürdig ist, und strukturieren den Schutz ohne Über- oder Unterversicherung.

Rechtsschutz

Für Genossenschaft, Organe und Mitarbeitende – arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Vertragsauseinandersetzungen und behördliche Verfahren. Rechtsschutz, der trägt.

Rente & Altersvorsorge

Unterstützungskasse, betriebliche Altersversorgung, Direktzusage – steuerlich optimierte Vorsorge für Vorstände und Mitarbeitende. Unser Live-Rechner zeigt den Vorteil in Euro.

Bedarfsanalyse & Gesamtkonzept

Der Ausgangspunkt jeder guten Beratung: Status quo verstehen, Lücken aufdecken, stimmiges Konzept entwickeln – alles aus einer Hand.

Ihr seid unsicher, wo ihr steht? Meldet euch – ein kostenloser Erstcheck zeigt, was optimiert werden kann.

Live-Steuerrechner

Wie viel bringt die U-Kasse?

Berechnet hier live den steuerlichen Vorteil einer Unterstützungskasse gegenüber einer Gewinnausschüttung. Slider bewegen — sofort Ergebnis sehen.

GenoAss UG · Stand 2026

Unterstützungskasse — Steuerrechner

Berechnen Sie den steuerlichen Vorteil einer arbeitgeberfinanzierten U-Kasse gegenüber einer Gewinnausschüttung + Privatanlage. Alle Berechnungen folgen § 4d EStG, § 19 EStG und § 8 Nr. 1b S. 2 GewStG.
§ 4d EStG · Betriebsausgabe § 19 EStG · Nachgelagert § 8 Nr. 1b S. 2 GewStG · Keine GewSt-Hinzurechnung PSV aG · § 14 BetrAVG
Vereinfachte Modellrechnungen für Illustrationszwecke — keine Steuer- oder Rechtsberatung — Kirchensteuer nicht berücksichtigt — Steuerberater zwingend einbinden — Stand 2026
Wie funktioniert die Berechnung? — Methodik & Rechtliche Grundlagen
Vergleichslogik Beide Wege starten mit demselben Ausgangsbetrag. Weg A schüttet den Gewinn aus und legt das Netto privat an. Weg B leitet denselben Betrag als Betriebsausgabe in die U-Kasse.

Weg A: Körperschaftsteuer 15 % + Soli + Gewerbesteuer. Dann KapESt 25 % + Soli auf Ausschüttung. Depot: Abgeltungssteuer nur auf Erträge.

Weg B — U-Kasse (§ 4d EStG): Beitrag mindert Gewinn vor KSt und GewSt vollständig. § 8 Nr. 1b S. 2 GewStG: U-Kassen-Beiträge sind NICHT gewerbesteuerlich hinzurechnungspflichtig. Bei Auszahlung: gesamte Leistung als Arbeitslohn § 19 EStG. Versorgungsfreibetrag 2026: 19,2 %, max. 1.440 €/Jahr.
Rentenbarwertfaktor: ((1+r)ʲ − 1) / r. Depot-Netto-Rendite: r × (1 − KapESt). U-Kasse wächst auf volle Brutto-Rendite. Fünftelregelung: Näherung ~22 % ESt-Ersparnis.
Ihre Parameter
Jährlicher U-Kassen-Beitrag30.000 €
§ 4d EStG — sofortige Betriebsausgabe, mindert KSt + GewSt
Laufzeit bis Renteneintritt20 Jahre
Erdienbarkeit: mind. 10 Jahre zwischen Zusage und Renteneintritt
Rendite p.a. (Rückdeckungsversicherung)6,0 %
Fondsgebundene Rückdeckung — historisch 5–7 % p.a. bei globalen ETFs
KSt + Soli + GewSt gesamt31,6 %
KSt 15 % + Soli 5,5 % + GewSt variabel · Standard: Hebesatz 400 %
KapESt inkl. Soli (Ausschüttung)26,4 %
KapESt 25 % + Soli 5,5 % = 26,375 % · nur auf Ausschüttung (Weg A)
Persönlicher ESt-Satz im Rentenalter25 %
§ 19 EStG: gesamte Leistung als Arbeitslohn · Typisch: 20–30 % im Rentenalter
GewSt-Hebesatz Gemeinde400 %
GewSt = Gewinn × 3,5 % × Hebesatz · Standard: 400 %
Rentenlaufzeit (für Freibetrag)20 Jahre
Versorgungsfreibetrag § 19 Abs. 2: max. 1.440 €/J × Rentenlaufzeit
Auszahlungsart — beeinflusst die Steuer bei Renteneintritt
Fünftelregelung Rechenbeispiel: Auszahlung .
Ohne Fünftelreg.: ESt auf =
Mit Fünftelreg.: ESt auf 1/5 = , Mehrlast × 5 =
Ersparnis:
In Vorsorge (Weg B)
100 % des Beitrags
Netto Depot (Weg A)
nach KSt+GewSt+KapESt
Endkapital U-Kasse netto
nach § 19 ESt
Endkapital Depot netto
nach Abgeltungssteuer
Weg A — Gewinnausschüttung + Privatdepot
Gesamtsteuerlast: (≈ % des Ausgangsbetrags)
Jahresgewinn Genossenschaft
− Körperschaftsteuer 15 %§ 23 KStG
− Solidaritätszuschlag auf KSt
− Gewerbesteuer3,5 % × Hebesatz 400 %
= Ausschüttungsbetrag (brutto)
− Kapitalertragsteuer 25 %
− Solidaritätszuschlag auf KapESt
= Netto-Sparrate ins Depot
Depot-Endwert nach X Jahren
− Abgeltungssteuer auf ErträgeNUR auf Erträge, nicht Einzahlungen
Netto-Endkapital (Depot)
Weg B — U-Kassen-Beitrag als Betriebsausgabe ✓
Steuerlast jetzt: € 0 · erst bei Auszahlung
Jahresgewinn Genossenschaft
− Körperschaftsteuer§ 4d EStG: Beitrag als Betriebsausgabe€ 0
− Gewerbesteuer§ 8 Nr. 1b S. 2 GewStG: KEINE Hinzurechnung€ 0
− KapitalertragsteuerKeine Ausschüttung → keine KapESt€ 0
= In Vorsorge des Vorstands (100 %)
Vorsorge-Endwert nach X Jahren
− ESt auf gesamte Leistung § 19 EStGGESAMTE Auszahlung als Arbeitslohn
+ Versorgungsfreibetrag § 19 Abs. 2 EStG
Netto-Endkapital (U-Kasse)
Vorteil U-Kasse nach X Jahren
Warum die U-Kasse steuerlich so stark ist Doppelter Hebel: (1) Der Beitrag fließt als Betriebsausgabe — die Genossenschaft spart sofort KSt + GewSt. (2) Das Kapital wächst unversteuert — kein jährlicher Steuerverlust durch Abgeltungssteuer. Der Zinseszinseffekt auf den vollen Bruttobetrag ist der entscheidende Langzeit-Vorteil.

Gewerbesteuer-Detail: U-Kassen-Beiträge sind die einzige bAV-Form die explizit von der GewSt-Hinzurechnung ausgenommen ist (§ 8 Nr. 1b S. 2 GewStG).

Nachgelagerte Besteuerung: Bei Auszahlung wird die gesamte Leistung als Arbeitslohn § 19 EStG versteuert. Der Vorteil liegt in der Steuersatz-Arbitrage: 42 % in der Aktivphase vs. typisch 20–30 % im Rentenalter.
Rechtliche Voraussetzungen (alle kumulativ erforderlich)
  • Echter Dienstvertrag zwischen Vorstand und Genossenschaft — schriftlich, zivilrechtlich wirksam, Fremdvergleich
  • Unternehmensalter ≥ 5 Jahre bei Erteilung der Versorgungszusage
  • Erdienbarkeit ≥ 10 Jahre zwischen Zusageerteilung und frühestmöglichem Rentenalter
  • Angemessenheit: Gesamtversorgung max. 75 % des letzten Bruttogehalts
  • PSV-Mitgliedschaft (§ 14 BetrAVG): Pflicht — ohne PSV keine steuerliche Anerkennung
Beratung anfragen Diese Berechnung zeigt das Potenzial — die konkrete Umsetzung braucht einen Steuerberater und den richtigen Versicherungspartner. Wir koordinieren beides für eure Genossenschaft. Jetzt Erstgespräch vereinbaren →
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Vorsorge & Patientenrechte

Pflege & Vorsorge – heute regeln

Wer entscheidet, was im Ernstfall passiert? Mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht trefft ihr diese Entscheidungen heute – sicher, rechtssicher, für den Notfall vorbereitet.

Patientenverfügung

Legt schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen ihr im Ernstfall wünscht – oder ausdrücklich ablehnt. So entscheidet ihr selbst, nicht ein Gericht oder ein Arzt, der euch nicht kennt.

Vorsorgevollmacht

Bestimmt eine Vertrauensperson, die für euch handeln darf, wenn ihr es selbst nicht mehr könnt – ohne aufwendiges Betreuungsverfahren, sofort wirksam und rechtssicher formuliert.

So funktioniert es

In zwei Schritten zur rechtssicheren Vorsorge

1

Dokumente rechtssicher erstellen

Über den DAHAG Dokumentenassistenten erstellt ihr Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht individuell und rechtssicher – geführt, verständlich, in ca. 15–30 Minuten.

Wichtig bei GrundbesitzVorsorgevollmacht muss öffentlich beglaubigt werden – damit der Bevollmächtigte auch gegenüber dem Grundbuchamt handeln kann (§ 29 GBO).
Zum DAHAG-Assistenten →
2

Im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegen

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) macht eure Dokumente im Notfall sofort auffindbar – für Gerichte, Krankenhäuser und Bevollmächtigte.

Zum ZVR-Register →
Jetzt in Gründung

Der Interessensverband für Genossenschaften

Einzeln verhandelt man Listenpreise. Gemeinsam verhandelt man echte Konditionen.

Wir bauen einen Verband auf, dem Genossenschaften beitreten können – für bessere Prämien, verhandelte Sonderklauseln und eine starke gemeinsame Stimme gegenüber Versicherern.

Bessere Prämien

Durch Bündelung von Volumen verhandeln wir Konditionen, die kein Einzelner erreicht.

Verhandelte Sonderklauseln

Bedingungen, die Standard-Policen nicht enthalten – speziell für Genossenschaften ausgehandelt.

Starke gemeinsame Stimme

Als Verband haben wir Gewicht gegenüber Versicherern – das nutzt jedem Mitglied.

Persönliche Beratung

Direkte Ansprechpartner, die Genossenschaften kennen – keine anonymen Hotlines.

Mitglied werden

In drei Schritten zur Mitgliedschaft

1

Kontakt aufnehmen

Kurz melden – per Mail oder Telefon. Wir hören zu und verstehen, was eure Genossenschaft wirklich braucht.

2

Analyse & Gespräch

Wir schauen uns euren Versicherungsstand an, identifizieren Lücken und zeigen, was der Verband konkret bringt.

3

Beitreten & profitieren

Mitglied werden, Verbandskonditionen nutzen und Versicherungen dauerhaft sauber aufgestellt haben.

Bereit für den ersten Schritt?

Kein Formular, keine Warteschleife. Sprecht direkt mit uns – wir nehmen uns Zeit und antworten persönlich.

Kontakt

Schreibt uns. Wir antworten.

Eure Anfrage ist unverbindlich. Wir beraten ehrlich – auch wenn das bedeutet, dass wir euch weiterverweisen.

E-Mail
mh@gutegenossenschaft.de
E-Mail schreiben →
Erreichbarkeit
Mo – Fr, 9 – 18 Uhr
Unverbindlich & ehrlich – auch wenn das heißt, dass wir euch weiterverweisen.
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die wir kennen sollten?

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